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   BVerwG, 30.07.1975 - IV B 94.75   

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BVerwG, 30.07.1975 - IV B 94.75 (https://dejure.org/1975,2778)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.1975 - IV B 94.75 (https://dejure.org/1975,2778)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 1975 - IV B 94.75 (https://dejure.org/1975,2778)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer eigentumskräftig verfestigten Anspruchsposition - Anspruch auf Genehmigung eines Ersatzbauwerks für einen abgebrannten genehmigten Bau im Außenbereich aus Art. 14 Abs. 1 GG unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1975 - 4 B 94.75
    Daß der Kläger, dessen 1952 im Außenbereich genehmigt errichtetes Wohngebäude im Jahre 1970 völlig abgebrannt ist, einen Anspruch auf Genehmigung der Errichtung eines Ersatzbauwerks nicht aus Art. 14 Abs. 1 GG unter dem Gesichtspunkt des "Bestandsschutzes" herleiten kann, hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats und unter Berufung auf sie (vgl. zuletzt das Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 75.71 - [BauR 1975, 114 ff.]) dargelegt.

    Mit Recht legt deshalb die Beschwerde das Gewicht auf die Frage, ob der Kläger den bezeichneten Anspruch aus Art. 14 Abs. 1 GG unter dem Gesichtspunkt der "eigentumskräftig verfestigten Anspruchsposition" herleiten könne (vgl. auch hierzu das Urteil vom 18. Oktober 1974 a.a.O. S. 115 f.).

    Die Anerkennung einer "eigentumskräftig verfestigten Anspruchsposition", die dem Kläger den Anspruch auf Genehmigung des beabsichtigten Ersatz-Bauvorhabens vermitteln würde, setzt voraus, "daß überhaupt irgendwann ein Anspruch auf die Zulassung der Bebauung entstanden ist" (Urteil vom 18. Oktober 1974 a.a.O. S. 116 mit Hinweis auf das Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - BVerwGE 26, 111 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65] [117 f.]).

    Deshalb ist auf die Geltendmachung einer vermeintlichen Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Senats vom 18. Oktober 1974 (a.a.O.) nicht förmlich einzugehen; die vorstehenden Darlegungen ergeben aber, daß eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht vorliegt.

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang;

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1975 - 4 B 94.75
    Die Anerkennung einer "eigentumskräftig verfestigten Anspruchsposition", die dem Kläger den Anspruch auf Genehmigung des beabsichtigten Ersatz-Bauvorhabens vermitteln würde, setzt voraus, "daß überhaupt irgendwann ein Anspruch auf die Zulassung der Bebauung entstanden ist" (Urteil vom 18. Oktober 1974 a.a.O. S. 116 mit Hinweis auf das Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - BVerwGE 26, 111 [BVerwG 27.01.1967 - IV C 33/65] [117 f.]).
  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 11/65

    Klage auf Schadensersatz infolge Versagung einer Bauerlaubnis - Vorliegen einer

    Auszug aus BVerwG, 30.07.1975 - 4 B 94.75
    Zwischen dieser Rechtsprechung und der des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 13. Juli 1967 - III ZR 11/65 - (VkBl. 1968, 37) besteht auch nicht, wie die Beschwerde meint, ein sachlicher Meinungsunterschied.
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